Kleines Begriffs-Einmaleins

In Zusammenhang mit dem Begriff Stiftung erscheinen auch immer wieder die Begriffe Dachstiftung, Treuhandstiftung und Zustiftung/ Stiftungsfonds. Wir klären auf.

Dachstiftung

Als Dachstiftung wird eine Stiftung mit eigener Rechts­persönlichkeit bezeichnet, die zumindest auch unter ihrem Dach treuhänderische Stiftungen professionell verwaltet. Sie verfolgt regelmäßig eigene Zwecke und bietet zudem interessierten Stiftern, die nicht selbst eine rechtsfähige Stiftung errichten wollen, an, eine unselbstständige Stiftung zu errichten. Hierbei und bei der anschließenden treuhänderischen Verwaltung nimmt die unselbstständigeb Stiftung den Service der Dachstiftung in Anspruch.

Die Wendelinus Stiftung ist als Dachstiftung errichtet.

Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung, die auch als unselbstständige, nichtrechtsfähige oder fiduziarische Stiftung bezeichnet wird, wird durch einen Vertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder errichtet. Der Stifter überträgt das Stiftungsvermögen dem Treuhänder, der es getrennt von seinem eigenen Vermögen gemäß den Satzungsbestimmungen der Stiftung verwaltet und die Stiftungszwecke damit erfüllt. Anders als eine rechtsfähige Stiftung verfügt eine Treuhand­stiftung nicht über eine eigene Rechtspersönlichkeit.

Zustiftung/ Stiftungsfonds

Zustiften bedeutet, das Grundstockvermögen einer bereits bestehenden Stiftung dauerhaft aufzustocken.

Das Zustiften ist dann sinnvoll, wenn Sie sich als Stifter engagieren möchten, Ihnen aber der Gründungsaufwand einer eigenen Stiftung zu hoch ist. Durch eine Zustiftung erlangt der Zustifter in der Regel keinerlei Rechte. Steht er aber voll und ganz hinter der Arbeit und den Projekten der von ihm ausgewählten Stiftung, kann er mit wenig Aufwand gezielt und wirkungsvoll Gutes tun.

Wird die Zustiftung mit der Förderung eines ganz bestimmten Zwecks verbunden, spricht man von einem Stiftungsfonds.