Welche Beteiligungsmöglichkeiten haben Sie?


Möglichkeit 1: Die Spende

Die einfachste Möglichkeit, die Arbeit der Wendelinus Stiftung zu unterstützen, ist durch eine Spende. Nach dem Grundsatz der unmittelbaren Zweckverwirklichung sind wir aus gesetzlichen Gründen gehalten, eine Spende zeitnah für die Stiftungszwecke zu verwenden. Auch hierbei sind Sie frei, für die Verwendung Vorgaben im Rahmen der Satzungszwecke zu machen.

Die aufgezeigten Möglichkeiten lassen sich zu jeder Zeit verwirklichen. Wenn Sie nicht zu Lebzeiten auf Ihr Vermögen verzichten möchten, können Sie die Gründung Ihrer Stiftung auch in einem Testament verfügen.

Sie wollen das Wirken der Wendelinusstiftung unterstützen?
Dann überweisen Sie an IBAN DE47 5925 1020 0120 1170 72

Möglichkeit 2: Die Zustiftung in die Wendelinus Stiftung

Engagement können Sie einerseits zeigen, indem Sie das Grundstockvermögen der Wendelinus Stiftung erhöhen. In diesem Fall spricht man von einer Zustiftung. Das Grundstockvermögen wird dauerhaft erhalten. Mit den Erträgen, die aus dem Grundstockvermögen beziehungsweise aus Ihrer Zustiftung fließen, werden die verschiedenen Förderzwecke der Wendelinus Stiftung erfüllt.

Möglichkeit 3: Die Zustiftung in die Wendelinusstiftung als Stiftungsfonds

Möchten Sie Ihre Zustiftung damit verbinden, einen bestimmten Förderzweck der Wendelinus Stiftung zu unterstützen, dann ist der  Stiftungsfonds das Richtige für Sie. Der Stiftungsfonds ist Bestandteil des Grundstockvermögens, darf aber nur für die vom Stifter vorgegebenen Zwecke Verwendung finden.

Der Stiftungsfonds kann einen Namen Ihrer Wahl tragen.

Möglichkeit 4: Unselbstständige Stiftung unter dem Dach der Wendelinusstiftung

Ist die Errichtung einer eigenen Stiftung von Ihnen gewünscht, können wir Sie auch dabei unterstützen: Wir erledigen alle Formalitäten für Sie, wenn Sie Ihre eigene (Namens-)Stiftung als unselbstständige Stiftung errichten. Das Vermögen dieser Stiftung wird dann von der Wendelinus Stiftung treuhänderisch verwaltet. Wie auch bei der selbstständigen Stiftung bestimmen Sie, unabhängig von den Förderzwecken der Wendelinus Stiftung, welchen steuerlich begünstigten Zweck Sie verwirklichen wollen. Als Treuhänder tragen wir dafür Sorge, dass die Erträge aus Ihrem Stiftungsvermögen nur für den von Ihnen vorgesehen Zweck ausgegeben werden.